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Anmeldung

§ 3 Anmeldung / Bibliotheksausweis

  1. Für die Nutzung der Stadtbibliothek ist eine schriftliche Anmeldung und die Entrichtung der Nutzungsgebühr pro Jahr erforderlich gemäß § 15, Abs. 1, Punkte 1, 2 und 3. Ausnahmen für die Entrichtung der Nutzungsgebühr regeln die Punkte 2, 3 und 15 in § 15, Abs. 1.
  2. Die Anmeldung erfolgt unter persönlicher Vorlage des Personalausweises bzw. Reisepasses in Verbindung mit einer Information über den aktuellen Wohnsitz.
  3. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr können Nutzer werden, wenn sie die schriftliche Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters in Form einer Unterschrift auf der Anmeldekarte vorlegen. Der gesetzliche Vertreter verpflichtet sich damit gleichzeitig zur Haftung für den Schadensfall und zur Begleichung anfallender Gebühren.
  4. Der Nutzer bzw. sein gesetzlicher Vertreter gibt durch seine Unterschrift auf dem Anmeldeformular die Zustimmung zur elektronischen Speicherung seiner Daten. Die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten in der Stadtbibliothek erfolgt unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen.
  5. Mit der bei der Anmeldung zu leistenden Unterschrift erkennt der Nutzer bzw. der gesetzliche Vertreter die Satzung inklusive der Entgelt- und Gebührenordnung der Stadtbibliothek an.
  6. Korporative Nutzer (Schulen, Horte, Kindereinrichtungen) können sich durch eine von ihnen bevollmächtigte Person in der Stadtbibliothek schriftlich anmelden.
  7. Die Nutzer sind verpflichtet, der Stadtbibliothek Änderungen ihres Namens oder ihrer Anschrift unverzüglich mitzuteilen.
  8. Nach der Anmeldung erhält jeder Nutzer einen Bibliotheksausweis, der nicht übertragbar ist und Eigentum der Stadtbibliothek bleibt. Der Ausweis ist sorgfältig aufzubewahren und bei jeder Medienver-buchung oder auf Verlangen vorzulegen. Die Ausstellung eines Ersatz-Bibliotheksausweises ist gebührenpflichtig nach § 15, Abs. 1, Punkt 4. Der Verlust des Ausweises ist der Stadtbibliothek unverzüglich anzuzeigen. Für Schäden, die durch Missbrauch des Ausweises entstehen, haftet der eingetragene Nutzer bzw. der entsprechende gesetzliche Vertreter.
  9. Der Bibliotheksausweis ist zurückzugeben, wenn die Stadtbibliothek es verlangt oder die Voraussetzungen für die Nutzung nicht mehr gegeben sind.
  10. Um Medien selbstständig ausleihen zu können, Zugriff auf das Benutzerkonto zu erhalten und das Online-Portal inklusive der Onleihe in vollem Umfang nutzen zu können, melden sich die Nutzer mit Benutzernummer und Passwort an. Die Benutzernummer befindet sich auf dem Bibliotheksausweis.