Donnerstag, 28. März 2024
   
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Jahresgebühr
  1. Für die Nutzung der Stadtbibliothek ist eine schriftliche Anmeldung und die Entrichtung der Nutzungsgebühr pro Jahr erforderlich gemäß § 15, Abs. 1, Punkte 1, 2 und 3. Ausnahmen für die Entrichtung der Nutzungsgebühr regeln die Punkte 2, 3 und 15 in § 15, Abs. 1.

 

  1. Die Anmeldung erfolgt unter persönlicher Vorlage des Personalausweises bzw. Reisepasses in Verbindung mit einer Information über den aktuellen Wohnsitz.

 

  1. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr können Nutzer werden, wenn sie die schriftliche Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters in Form einer Unterschrift auf der Anmeldekarte vorlegen. Der gesetzliche Vertreter verpflichtet sich damit gleichzeitig zur Haftung für den Schadensfall und zur Begleichung anfallender Gebühren.

 

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