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Leihfristen
  1. Die Mitarbeiterinnen der Stadtbibliothek unterstützen die Nutzer durch Beratung, Auskunft und Information bei der Bibliotheksbenutzung.
     
  2. Gegen Vorlage des Bibliotheksausweises können Medien aller Art für die festgesetzte Leihfrist ausgeliehen werden.
     
  3. Die Leihfrist beträgt

    für alle Medien, ausgenommen DVD und Onleihe-Angebote --> 3 Wochen
    für DVD --> 3 Öffnungstage.

    Die Angaben zur Leihfrist der Onleihe-Medien finden die Nutzer jeweils in den Detailinformationen der entsprechenden Medien. Eine Rückgabe der Onleihe-Medien erfolgt automatisch und dadurch ohne Versäumnisgebühren. Dies ergibt sich aus dem Erlöschen der zeitlich voreingestellten Nutzbarkeit des Mediums.
     
  4. Bei Ausgabe der Medien erhalten die Nutzer eine Bestätigung über die entliehenen Medien unter Angabe des Rückgabedatums.
     
  5. Tageszeitungen, das jeweils neueste Exemplar einer Zeitschrift sowie der Informations- und Territorialbestand können grundsätzlich nur in der Stadtbibliothek genutzt werden.
     
  6. Liegt für eine entliehene Medieneinheit keine Vorbestellung vor, kann die Leihfrist vor ihrem Ablauf nur auf Antrag bis zu dreimal ohne Vorlage der Medien verlängert werden.

    Die Verlängerung kann persönlich, telefonisch während der Öffnungszeiten, per E–Mail an das Bibliothekspostfach unter der Angabe des Namens und der Benutzernummer sowie am Selbstverbuchungsautomaten, im Online-Portal in der Stadtbibliothek bzw. über das Internet nach Anmeldung im Online-Portal beantragt werden.
     
  7. In begründeten Fällen kann die Leihfrist durch die Stadtbibliothek verkürzt oder verlängert werden, z.B. bei außerordentlichem Bedarf oder aus bibliothekstechnischen Gründen.
     
  8. Bei Überschreitung der Leihfrist sind Versäumnisgebühren gemäß der Entgelt- und Gebührenordnung § 15, Abs. 1, Punkt 5 bzw. 6 zu entrichten, unabhängig davon, ob eine schriftliche Mahnung erfolgte.
     
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