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Verlängerung der Leihfrist

       Liegt für eine entliehene Medieneinheit keine Vorbestellung vor, kann die Leihfrist vor  ihrem Ablauf

       auf Antrag bis zu dreimal ohne Vorlage der Medien verlängert werden.

Die Verlängerung kann persönlich, telefonisch während der Öffnungszeiten, per E–Mail an das Bibliothekspostfach unter der Angabe des Namens und der Benutzernummer sowie am Selbstverbuchungsautomaten, im Online-Portal in der Stadtbibliothek bzw. über das Internet nach Anmeldung im Online-Portal beantragt werden.

 

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